Pilotschulung für Inklusionsbeauftragte...

...der Streitkräftebasis

Der Inspekteur der Streitkräftebasis, Generalleutnant Martin Schelleis, zeichnete im April das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) im nordrhein-westfälischen Geilenkirchen mit einem Bestpreis für „besondere Verdienste um die Inklusion“ aus. In der Folge beauftragte der Inspekteur den Kommandeur des ZVBw, Brigadegeneral Peter Braunstein, mit der Konzeption und Durchführung einer Schulung für die Inklusionsbeauftragten der Dienststellen der Streitkräftebasis.

Schon eine kleine Hürde entscheidet über Teilhabe. (Quelle: Bundeswehr/Arning)

Auf der Grundlage des Paragraphen 181 im Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) ist in jeder Dienststelle, in der mindestens ein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch beschäftigt ist, ein Inklusionsbeauftragter oder eine Inklusionsbeauftragte zu bestellen, der oder die den Dienststellenleiter oder die Dienststellenleiterin verantwortlich vertritt. Ende Oktober 2018 fand die erste Veranstaltung statt, eine weitere ist für Februar 2019 bereits fest terminiert.

Inklusion – Umsetzung eines Menschenrechts

Inklusion ist die Umsetzung eines Menschenrechts – und vieler anderer Gesetze und
Vorschriften – und ist daher eine komplexe Aufgabe! (Quelle: Bundeswehr/Arning)

Für den zweitgrößten Organisationsbereich der Bundeswehr, die Streitkräftebasis, gehört die Umsetzung bundeswehr- und streitkräftegemeinsamer Aufgaben zur Tagesordnung. Mit der Schulung für Inklusionsbeauftragte am ZVBw setzt die Streitkräftebasis ein verbindliches Menschenrecht um. Auf dem „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen (VN) vom 26. März 2009 (UN-Behindertenrechtskonvention) basieren der Aktionsplan des BMVg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Rahmenvereinbarung zur Förderung der Inklusion in der Streitkräftebasis, die der Inspekteur mit der Bezirksschwerbehindertenvertretung und dem Bezirkspersonalrat am 26. Oktober 2017 geschlossen hat. Die Bundeswehr beschäftigt als Arbeitgeber mehr als 8.000 schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte zivile Mitarbeiter; hinzu kommen über 800 Soldaten. Die Inklusionsziele lauten: Jeden Mitarbeiter unabhängig von Geschlecht, Alter und Herkunft oder Religionszugehörigkeit, Bildung beziehungsweise Behinderung zu akzeptieren, als gleichberechtigt anzuerkennen und eine weitestgehend selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen.

Schulung am ZVBw

Stabsfeldwebel Prangenberg (links) und Hauptfeldwebel Bingen (rechts) führten den
ersten Pilotlehrgang für die Inklusionsbeauftragten der Streitkräftebasis durch.
(Quelle: Bundeswehr/Arning)

Ende Oktober führte das ZVBw die erste Schulung als Pilotveranstaltung für Inklusionsbeauftragte der SKB durch. Daran nahmen 26 Inklusionsbeauftragte aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Ziel, so Flottillenadmiral Michael Busse, Abteilungsleiter Führung im Kommando SKB, sei es, alle Dienststellen zu erreichen und ihnen einen wissenden Mitarbeiter für die Umsetzung dieser komplexen Aufgabe an die Seite zu stellen. Die Schulung vermittelt Theorie und Praxis in einem ausgewogenen Verhältnis. Zudem stehen den Teilnehmern ausgewiesene Experten und Betroffene Rede und Antwort. Vom „ausgezeichneten“ ZVBw setzten Stabsfeldwebel Rüdiger Prangenberg, Personalratsvertreter, und Hauptfeldwebel Andreas Bingen, Schwerbehindertenvertreter und selbst Betroffener, die Lehrgangsinhalte um. Hierbei stand der Informationsaustausch, aber auch das Aufzeigen von möglichen Schulungen bei den Integrationsämtern (künftig: Inklusionsämtern) der Bundesländer und dem BAPersBw im Vordergrund.

Inklusion - Aus der Praxis für die Praxis

Stabsfeldwebel Prangenberg weist im Rahmen einer simulierten Begehung auf
verschiedene Aspekte hin,  die das Inklusionsteam bei einer Standortbegehung zu
Protokoll nehmen sollte. (Quelle: Bundeswehr/Arning)

Von den „Praktikern“ erhielten die 26 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und den daraus folgenden Verbindlichkeiten eines oder einer Inklusionsbeauftragten. Ebenso erhielten sie Tipps und Tricks, wie die praktische Arbeit in der Funktion umgesetzt werden kann, welche Bedeutung Partnerorganisationen sowie die Anforderungen an und die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen in den Standorten der Bundeswehr haben können. Wichtig und zum Teil in der Sozialgesetzgebung verankert, ist die Notwendigkeit zur Netzwerkbildung. „‘Besonders wichtig’“, so Prangenberg und Bingen, „‘ist der Aufbau eines kooperierenden Inklusionsteams in der Dienststelle. Inklusionsbeauftragter und Kasernenkommandant sowie Personalrat und Schwerbehindertenvertretung können gemeinsam eine ganze Menge bewegen. Und das ist in der Umsetzung einfacher als es auf den ersten Blick erscheint’“, so Bingen weiter.

Inklusion – Zivil-Militärische Zusammenarbeit etwas anders

Ein Soldat im Dienstgrad eines Flottillenadmirals.
Flottillenadmiral Michael Busse nahm den Lehrgang auch wahr, um die besonderen
Leistungen und  Kompetenzen von Hauptfeldwebel Bingen unter anderem in der
Netzwerkpflege zu würdigen.  (Quelle: Bundeswehr/Arning)

Zudem sollte die Netzwerkbildung auch jenseits des Kasernenzauns stattfinden. „‘Sicher, wir können mit dem Sozialdienst der Bundeswehr, dem medizinischen Dienst, den Pfarrern und dem Netzwerk der Hilfe schon vieles innerhalb des Arbeitgebers Bundeswehr regeln, aber richtig Dynamik entwickelt sich, wenn die Zusammenarbeit mit der für die Betriebsstätte zuständigen Agentur für Arbeit, dem Inklusionsamt und der Kommune forciert wird’“, wissen Prangenberg und Bingen. So wurden am ZVBw im Jahr 2018 beispielsweise bauliche Maßnahmen im Wert von deutlich über 100.000 Euro realisiert, beziehungsweise bereits eingesteuert. Die Bedeutung dieser Aspekte unterstrichen auch externe Referenten. Die Vorsitzende der Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Kommando SKB und die Referenten des Sozialdienstes der Bundeswehr stellten ihre Unterstützungsleistungsmöglichkeiten im Rahmen der Inklusion dar.

Wichtige Partner

Die Registrierung der Inklusionsbeauftragten im Informationsportal der Inklusionsämter auf www.integrationsaemter.de sorgt dafür, dass die Inklusionsbeauftragten der SKB über eine verifizierte Informationsplattform auch Neuerungen in der Gesetzgebung erfahren und wertvolle Hinweise erhalten, wie Inklusion umsetzbar und anwendbar ist.

Über diese Plattform erhalten die Inklusionsbeauftragten, welche sich auf alle 16 Bundesländer verteilen, die Ansprechpartner der Netzwerke, aber auch die unterstützenden Begleitungen für besondere Herausforderungen. Im Kommando der Streitkräftebasis ist das Referat Verwaltung/Beteiligung/Zivilpersonal für den Themenbereich Inklusion zuständig. Auf dieser Ebene findet eine enge Zusammenarbeit mit der Bezirksschwerbehindertenvertretung statt.

Jeden kann es treffen!

Zwei Personen im Gespräch.
Admiral Busse (l) im Gespräch mit der Inklusionsbeauftragten vom Truppenübungsplatz
Baumholder. (Quelle: Bundeswehr/Arning)

„‘Leider gehören schwere Verkehrs- oder Dienstunfälle, Erkrankungen oder Verwundungen im Einsatz zum Alltag in der Bundeswehr’“, so Bingen. Alle, die sich für Inklusion engagieren, leisteten also einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Kameradschaft und Kollegialität.

Die Infrastruktur am Standort „erfahren“ – Perspektivwechsel gefällig?!

Ein weiterer Schwerpunkt der Schulung lag auf der Erstellung eines Protokolls über Infrastrukturmaßnahmen. Auch hierbei stand ein Perspektivwechsel aller im Vordergrund. Denn der Rundgang fand für die Lehrgangsteilnehmer „aus der Sicht eines Rollstuhlfahrers“ statt. Ziel war es, die vorhandene Infrastruktur aus dieser Perspektive wahrnehmen und bewerten zu können; da kann eine Treppe oder ein Bordstein schon zum Problem werden. Um möglichst viele „Alltagshürden“ erkennen zu können, komme bei solchen Begehungen und Protokollen den Inklusionsteams eine wichtige Bedeutung zu. Gemeinsam mit dem Kasernenkommandanten, der Schwerbehinderten- und der Personalvertretung kann der Inklusionsbeauftragte im Sinne der Betroffenen zielorientiert aktiv werden. Auf diese Weise können allein in der Streitkräftebasis laut Bezirksschwerbehindertenvertretung die Belange von circa 2.500 Menschen mit Schwerbehinderungen oder ihnen gleichgestellte Personen sowie über 450 Soldaten im Sinne von Gleichberechtigung und Selbstbestimmtheit angegangen werden.

Gemeinsam stark – Für mehr als eine gute Sache

Gruppenbild mit etwa 25 Personen
Für Admiral Busse (2.von links) eine Selbstverständlichkeit, den 1. Pilotlehrgang
persönlich wahrzunehmen.  (Quelle: Bundeswehr/ZVBw)

„‘Inklusion lebt vom Mitmachen’“, so Hauptfeldwebel Andreas Bingen. Und sie beginnt, indem auf das Thema aufmerksam gemacht wird. Dies war auch ein Ziel der Veranstaltung. Gemeinsam mit den internen und externen Partnern kann viel für Betroffene und Angehörige erreicht werden. „‘Hierzu bedarf es eigentlich keiner gesetzlichen Verpflichtungen, sondern gesunden Menschenverstandes’“, betont Andreas Bingen. Doch die gesetzlichen Rahmenbedingungen seien förderlich, insbesondere dann, wenn es um die Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen geht. Schließlich sei bedeutend, dass sich jeder Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen seiner Möglichkeiten „‘mit 100 Prozent Leistung einbringen kann’“.  Dazu müsse allerdings hier und da „Mind-Set“ verändert oder manchmal auch einfach nur ein Büroraum beziehungsweise eine Besprechung verlegt werden, „‘damit der Rollstuhlfahrer keine Treppen überwinden muss, um seinen Dienst leisten zu können’“, so Rüdiger Prangenberg schmunzelnd.

Aber es geht um noch viel mehr. Durch die Zusammenarbeit der Arbeitgeber und der Interessenvertreter gemäß Paragraph 182 SGB IX wird das Miteinander gefördert. Problemfelder werden viel eher erkannt und gemeinsam bearbeitet. Wichtiger und gesetzlich verpflichteter Informationsfluss wird verbessert und gestärkt, ohne dabei die Diskretion und den Datenschutz aus dem Auge zu verlieren. Betroffene spüren, dass alle gemeinsam daran arbeiten etwas zu verbessern oder zu helfen.

Die frühzeitige und vollumfängliche Informationsweitergabe des Arbeitgebers gemäß Paragraph 178 (2) SGB IX ist bei einer hohen Auftragsdichte und ständigem Personalwechsel innerhalb der Bundeswehr nur schwer sicherzustellen und kann über die Zusammenarbeit stärker forciert und verbessert werden.

Schulungsteilnehmer vergeben glatte „Eins“!

Für die Anlage, Inhalte und Durchführung des Lehrgangs vergaben die Lehrgangsteilnehmer eine satte „Eins“! „‘Uns begeistert, dass einige Teilnehmer bereits seit längerer Zeit die Aufgabe wahrnehmen und von hier einige neue Aspekte mitnehmen können. Das hilft der Sache. Super!’“, freuen sich Bingen und Prangenberg. Ein erster Schritt für die Vernetzung der Inklusionsbeauftragten in der SKB sei getan. Das ZVBw nutzt nun die Lehrgangsauswertung, um den bevorstehenden zweiten Lehrgang im Februar 2019 weiterzuentwickeln. „‘Unsere Absicht ist, unsere Erfolge im partizipativen Ansatz weiterzugeben. Auf diese Weise muss nicht jede Dienststelle eigene Erfahrungen sammeln, sondern kann mit möglichst wenig Aufwand sofort Wirkung entfalten’“, so Brigadegeneral Peter Braunstein.

Gemeinsam Zeichen setzen – Inklusionsbeauftragte spenden Jenny Böken Stiftung

Eine Gruppe von Menschen mit einer Rollstuhlfahrerin, die einen Spendenscheck in ihren Händen hält.
Die Teilnehmer des Lehrgangs sammelten für einen guten Zweck und so konnte
Brigadegeneral Peter Braunstein (rechts) eine Spende in Höhe von 200 Euro an
Marlis Böken übergeben. (Quelle: Bundeswehr/Arning)

Von Pilotveranstaltungen gehen häufig besondere Signale aus. Mit dieser Schulung für Inklusionsbeauftragte der Streitkräftebasis setzt der zweitgrößte Organisationsbereich der Bundeswehr ein deutliches Signal für die bundeswehrweite Aufgabe, durch Inklusion eine Arbeitsumwelt zu schaffen, in der jeder Mitarbeiter unabhängig von Geschlecht, Alter und Herkunft oder Religionszugehörigkeit, Bildung beziehungsweise Behinderung akzeptiert, als gleichberechtigt anerkannt und eine weitestgehend selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht wird.

Es verwundert daher nicht, dass Andreas Bingen und Rüdiger Prangenberg zudem ein weiteres Signal setzten, indem sie eine Spendenaktion durchführten, die der Jenny-Böken-Stiftung zu gute kam. Denn Zweck dieser Stiftung ist es, sich um in Not geratene Familien von getöteten und gefallenen Soldatinnen und Soldaten sowie Soldatinnen und Soldaten, die infolge ihres Dienstes dienstunfähig geworden sind, und deren Familien zu helfen sowie zu unterstützen. Brigadegeneral Peter Braunstein übergab am 5. Dezember Marlis Böken einen Scheck im Wert von 200 Euro. Die Mutter der Matrosin, die im September 2008 vom Segelschulschiff „Gorch Fock“ in die Nordsee gestürzt und ertrunken ist, ist Vorstandsvorsitzende der Stiftung und freute sich über die Aufmerksamkeit der Inklusionsbeauftragten. „‘Damit können wir wieder jemandem in Not helfen. Vielen Dank’“, so Marlis Böken, die ebenfalls im Rollstuhl sitzt.

Stand vom: 09.01.19 | Autor: Oliver Arning

Drucken E-Mail

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung